Elementarschäden
Die Grunddeckung einer Gebäudeversicherung kennt Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Wasser, das von außen kommt, gehört typischerweise nicht dazu. Genau darauf entfallen die Schäden, die in den letzten Jahren zugenommen haben.
Alle Zahlen auf dieser Seite sind typische Größenordnungen aus verbreiteten Bedingungswerken, keine Regel. Bedingungswerke unterscheiden sich erheblich — maßgeblich ist immer der eigene Vertrag.
Was zu den Elementargefahren zählt
- Überschwemmung und Starkregen
- Rückstau
- Erdrutsch, Erdsenkung, Erdfall
- Schneedruck und Lawinen
- Erdbeben und Vulkanausbruch
Diese Gefahren sind typischerweise ein eigener Baustein zur Gebäude- und zur Hausratversicherung, nicht Teil der Grunddeckung.
Rückstau und die Rückstauklappe
Rückstau bedeutet, dass Wasser aus der Kanalisation zurück ins Gebäude gedrückt wird — typischerweise bei Starkregen, wenn der Kanal die Menge nicht mehr aufnimmt. Das Wasser tritt dann dort aus, wo es am tiefsten kann: in Kellerabläufen, Duschen und Toiletten unterhalb der Rückstauebene.
Viele Bedingungswerke machen den Versicherungsschutz gegen Rückstau von einer funktionsfähigen Rückstausicherung abhängig, und zwar als Obliegenheit. Das heißt: Sie muss vorhanden, richtig eingebaut und gewartet sein. Eine vorhandene, aber nie gewartete Klappe kann im Ergebnis so wirken wie keine.
Was Zonierungssysteme grundsätzlich tun
Die Versicherungswirtschaft ordnet Adressen anhand ihrer Lage Gefährdungsklassen zu. Grundlage sind Gewässernähe, Topografie, Abflussverhalten und Modellrechnungen zu Hochwasserereignissen. Aus dieser Einordnung ergibt sich, ob und zu welchen Bedingungen eine Elementardeckung angeboten wird.
Der entscheidende Punkt: Die Bewertung hängt nicht an der eigenen Wettererfahrung, sondern an Lage und Gefährdungsklasse. „Hier war noch nie Wasser" ist keine Aussage über das Risiko — Starkregen trifft auch Adressen ohne Gewässer in der Nähe, weil das Wasser dort abläuft, wo das Gelände es hinführt.
Warum ein Keller den Schadenumfang erhöht
Wasser sammelt sich am tiefsten Punkt. Ein Keller vergrößert deshalb typischerweise den Schaden — und dort steht oft die Technik: Heizung, Wärmepumpe, Batteriespeicher, Elektroverteilung. Auch der gelagerte Hausrat im Keller ist betroffen, wobei viele Bedingungswerke Gegenstände auf dem Boden anders behandeln als hochgelagerte.
Was im eigenen Vertrag zu prüfen ist
- Ist ein Elementarbaustein überhaupt eingeschlossen, im Gebäude und im Hausrat?
- Welcher Selbstbehalt gilt für Elementarschäden, häufig ein eigener und höherer?
- Welche Obliegenheiten sind vereinbart, etwa Rückstausicherung oder das Freihalten von Abläufen?
- Gibt es Einschränkungen für Gegenstände im Keller?
Zu Verfügbarkeit oder Preisen einzelner Anbieter enthält diese Seite bewusst keine Aussagen.
Passend dazu im Rechner: Der Zustand und die Lage eines Objekts wirken auch auf die Bewertung durch die Bank. Modul 3 zeigt die Mechanik von Verkehrswert und Bewertungsabschlag. Zum Rechner