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Glossar
53 Begriffe aus Finanzierung und Absicherung, jeweils in zwei bis vier Sätzen und mit Verweis auf die passende Wissensseite.
A
- Ableitungsrohr
- Rohr, das Abwasser vom Gebäude wegführt, im Gegensatz zum Zuleitungsrohr. In der Wohngebäudeversicherung werden Ableitungsrohre häufig gesondert behandelt, oft getrennt nach Rohren im Gebäude, auf dem Grundstück und jenseits der Grundstücksgrenze. Ob sie eingeschlossen sind, ist einer der größten Unterschiede zwischen Bedingungswerken. Mehr dazu
- Annuität
- Die über die Zinsbindung konstante Zahlung aus Zins und Tilgung. Weil der Zinsanteil mit sinkender Restschuld fällt, steigt der Tilgungsanteil bei gleichbleibender Rate. Rechnerisch: Darlehen × (Sollzins + anfängliche Tilgung) / 100 / 12. Mehr dazu
- Außenversicherung
- Teil der Hausratversicherung für Sachen, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Typischerweise zeitlich befristet, der Höhe nach begrenzt und nur bei versicherten Gefahren. Einfaches Verlieren ist regelmäßig nicht gedeckt. Mehr dazu
B
- Bauherrenhaftpflicht
- Haftpflichtschutz für die Bauphase. Sie deckt Schäden, die Dritten auf der Baustelle entstehen, häufig auch für Bauhelfer und oft begrenzt auf eine bestimmte Bausumme. Der Schutz muss vor Baubeginn stehen. Mehr dazu
- Beleihungsauslauf
- Das Verhältnis von Darlehen zum Wert der Immobilie, in Prozent. Er ist die Kennzahl, über die Banken das Risiko einordnen und die Konditionsgestaltung steuern. Zwischen 90 und 100 Prozent liegt häufig ein spürbarer Unterschied. Mehr dazu
- Beleihungswert
- Der Wert, den die Bank dauerhaft für werthaltig hält — nicht der Marktwert. Er entsteht aus dem Verkehrswert abzüglich eines Sicherheitsabschlags von typischerweise 20 Prozent, üblich sind 20 bis 30 Prozent. Mehr dazu
- Blankoanteil
- Der Teil des Darlehens oberhalb des Beleihungswerts. Aus Sicht der Bank ist er unbesichert und deshalb teurer und genehmigungsaufwendiger. Bankseitig liegt die Obergrenze regelmäßig bei etwa 750.000 bis 1 Mio. €. Mehr dazu
- BWA
- Betriebswirtschaftliche Auswertung. Eine unterjährige Aufstellung von Erträgen und Aufwendungen aus der Buchhaltung. Banken verlangen sie von Selbstständigen zusammen mit der Summen- und Saldenliste, um die Entwicklung seit dem letzten Jahresabschluss zu sehen. Mehr dazu
D
- Deckungssumme
- Der Höchstbetrag, bis zu dem ein Haftpflichtversicherer im Schadenfall leistet. Bei Personenschäden entstehen die größten Summen, weshalb in Verbraucherhinweisen regelmäßig pauschale Deckungssummen im zweistelligen Millionenbereich genannt werden. Mehr dazu
- Deckungszusage
- Die Bestätigung des Rechtsschutzversicherers, dass er die Kosten eines Falles übernimmt. Sie sollte vor Beauftragung eines Anwalts eingeholt werden, weil sonst das Kostenrisiko beim Versicherten bleibt. Mehr dazu
- Deliktunfähigkeit
- Kinder unter sieben Jahren sind nach § 828 BGB deliktunfähig, im Straßenverkehr bis zehn Jahre. Sie haften nicht für verursachte Schäden. Ohne den Baustein für deliktunfähige Personen erhält der Geschädigte keinen Ersatz. Mehr dazu
E
- Elementarschäden
- Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck oder Erdbeben. In der Grunddeckung von Gebäude- und Hausratversicherung typischerweise nicht enthalten, sondern ein eigener Baustein. Mehr dazu
- Ertragswertverfahren
- Bewertungsverfahren, das den Wert aus der nachhaltig erzielbaren Miete ableitet, kapitalisiert über den Liegenschaftszins. Üblich bei Mehrfamilienhäusern. Der Wert kann deutlich unter dem Marktpreis liegen, woraus ein großer Blankoanteil entstehen kann. Mehr dazu
F
- Forderungsausfalldeckung
- Baustein der Privathaftpflicht, der in die umgekehrte Richtung wirkt: Er springt ein, wenn ein Dritter einem selbst einen Schaden zufügt, keine Haftpflicht hat und nicht zahlen kann. Häufig ist ein gerichtlicher Titel Voraussetzung. Mehr dazu
- Forward-Darlehen
- Ein Darlehen für die Anschlussfinanzierung, das bereits heute zu heutigen Konditionen vereinbart und erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt wird. Die Vorlaufzeit wird üblicherweise über einen Aufschlag auf den Zinssatz vergütet. Mehr dazu
G
- Gefälligkeitsschaden
- Ein Schaden, der beim Helfen aus Nettigkeit entsteht, etwa beim Umzug. Rechtlich besteht häufig keine Haftung, weshalb der Schaden ohne ausdrücklichen Einschluss in vielen Tarifen nicht ersetzt wird. Mehr dazu
- Gewässerschadenhaftpflicht
- Deckung für Schäden am Gewässer und am Grundwasser, typischerweise im Zusammenhang mit Heizöltanks. Die Haftung greift auch ohne eigenes Verschulden. Sanierungskosten bei Bodenkontamination können sehr hoch ausfallen. Mehr dazu
- Gleitende Neuwertversicherung
- Form der Gebäudeversicherung, bei der die Versicherungssumme über einen jährlich angepassten Baupreisindex mit der Baukostenentwicklung mitwächst. Grundlage ist meist der Wert 1914. Der Beitrag folgt der Anpassung mit. Mehr dazu
- Grobe Fahrlässigkeit
- Ein besonders schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, etwa der Herd, der eingeschaltet bleibt. Der Versicherer darf die Leistung dann nach der Schwere des Verschuldens kürzen. Viele Verträge verzichten ganz oder bis zu einer Grenze auf diese Kürzung. Mehr dazu
- Grunderwerbsteuer
- Landessteuer beim Erwerb eines Grundstücks. Die Sätze liegen je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Sie ist Teil der Kaufnebenkosten und nicht besicherbar. Mehr dazu
H
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Haftpflichtversicherung für Eigentümer, die die Verkehrssicherungspflicht abdeckt. Typischerweise nötig bei vermieteten Objekten, Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken und Gemeinschaftseigentum. Beim selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus ist das Risiko oft in der Privathaftpflicht enthalten. Mehr dazu
- Haushaltsrechnung
- Die Gegenüberstellung von Einnahmen, Lebenshaltung und Kapitaldienst, mit der eine Bank die dauerhafte Tragfähigkeit prüft. Die verwendeten Pauschalen und Anrechnungssätze unterscheiden sich zwischen den Häusern erheblich. Mehr dazu
K
- Kapitaldienst
- Die Summe aus Zins und Tilgung, die ein Objekt oder ein Haushalt dauerhaft bedienen muss. Bei vermieteten Objekten wird ihm die angerechnete Miete gegenübergestellt. Mehr dazu
- Kaufnebenkosten
- Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch sowie gegebenenfalls Maklerprovision. Sie schaffen keinen beleihbaren Gegenwert und sollten deshalb aus Eigenmitteln stammen, sonst erhöhen sie unmittelbar den Blankoanteil. Mehr dazu
- KWG-18-Grenze
- Nach § 18 KWG müssen Institute sich ab einer bestimmten Kredithöhe die wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen lassen. Die Grenze wurde von 750.000 € auf 1,5 Mio. € erhöht. Sie ist zugleich eine typische interne Kompetenzgrenze. Mehr dazu
M
- Mietsachschaden
- Schaden an gemieteten Sachen, etwa am Parkett oder an der Einbauküche einer Mietwohnung. Im Standardschutz der Privathaftpflicht häufig ausgeschlossen und deshalb ein eigener Baustein. Mehr dazu
N
- Neuwertentschädigung
- Ersatz zum heutigen Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungspreis, im Gegensatz zum Zeitwert. In Hausrat- und Gebäudeversicherungen typischerweise der Regelfall, teils an eine tatsächliche Wiederbeschaffung geknüpft. Mehr dazu
O
- Obliegenheit
- Eine im Vertrag festgelegte Pflicht des Versicherungsnehmers, etwa eine Rückstausicherung zu unterhalten oder Gefahrerhöhungen zu melden. Wird sie verletzt, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern. Mehr dazu
R
- Rabattschutz
- Vereinbarung in der Kfz-Versicherung, nach der ein Schaden pro Zeitraum nicht zur Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse führt. Beim Anbieterwechsel kann der neue Versicherer die Klasse ansetzen, die ohne Rabattschutz erreicht worden wäre. Mehr dazu
- Regionalklasse
- Einstufung der Kfz-Versicherung nach dem Zulassungsbezirk, gebildet aus der Schadenerfahrung der Region. Sie wird jährlich neu festgelegt und kann den Beitrag ohne eigenes Zutun verändern. Mehr dazu
- Risikoerhöhung
- Eine Veränderung, die das versicherte Risiko vergrößert — etwa Anbau, Pool, Photovoltaik, Vermietung oder längerer Leerstand. Sie ist dem Versicherer typischerweise anzuzeigen, sonst droht eine Deckungslücke. Mehr dazu
S
- Sachwertverfahren
- Bewertungsverfahren aus Bodenwert und Herstellungswert des Gebäudes abzüglich Alterung. Üblich bei Einfamilienhäusern und teils bei Eigentumswohnungen, häufig ergänzend zum Vergleichswertverfahren. Mehr dazu
- Schadenfreiheitsklasse
- Einstufung in der Kfz-Versicherung nach schadenfreien Jahren. Sie bestimmt den Beitrag wesentlich. Ein Schaden führt zur Rückstufung, die über mehrere Jahre nachwirkt. Mehr dazu
- Selbstbehalt
- Der Anteil am Schaden, den der Versicherungsnehmer selbst trägt. Er senkt den Beitrag und fällt je Schadenfall an. Für Elementarschäden gilt häufig ein eigener, höherer Selbstbehalt. Mehr dazu
- Sicherheitsbehältnis
- Ein Behältnis, das die im Bedingungswerk genannten Anforderungen erfüllt — typischerweise eine Zertifizierung mit ausgewiesenem Widerstandsgrad sowie ausreichendes Eigengewicht oder eine fachgerechte Verankerung. Erst dann gilt die höhere Wertsachengrenze. Mehr dazu
- Sondereigentum
- Der Teil einer Eigentumswohnung, der dem einzelnen Eigentümer allein gehört, im Gegensatz zum Gemeinschaftseigentum. Die Abgrenzung ergibt sich aus der Teilungserklärung und entscheidet, wer was versichert. Mehr dazu
- Sondertilgung
- Eine zusätzliche Rückzahlung außerhalb der vereinbarten Rate. Viele Verträge sehen ohne Zusatzvereinbarung eine jährliche Sondertilgung von etwa 5 Prozent der Darlehenssumme vor. Sie verkürzt die Laufzeit spürbar. Mehr dazu
- SuSa
- Summen- und Saldenliste. Eine Auflistung aller Konten der Buchhaltung mit Summen und Salden zu einem Stichtag. Banken verlangen sie zusammen mit der BWA, weil sie deren Zahlen nachvollziehbar macht. Mehr dazu
T
- Teilkasko
- Kfz-Deckung für typischerweise Diebstahl, Brand und Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, Glasbruch, Wildschäden mit Haarwild und Kurzschluss an der Verkabelung. Selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht enthalten. Mehr dazu
- Teilungserklärung
- Die notarielle Erklärung, mit der ein Gebäude in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt wird. Bei Eigentumswohnungen ist sie inklusive aller Nachträge zwingend Teil der Objektunterlagen. Mehr dazu
- Tilgung
- Der Teil der Rate, der die Restschuld verringert. Die anfängliche Tilgung wird in Prozent der Darlehenssumme angegeben. Sie steigt im Zeitverlauf, weil der Zinsanteil sinkt. Mehr dazu
- Typklasse
- Einstufung eines Fahrzeugmodells in der Kfz-Versicherung anhand seiner Schadenerfahrung. Sie wird jährlich neu festgelegt, getrennt für Haftpflicht, Teil- und Vollkasko. Mehr dazu
U
- Unterversicherung
- Die Versicherungssumme liegt unter dem tatsächlichen Wert. Im Schadenfall wird die Entschädigung im gleichen Verhältnis gekürzt, und zwar bei jedem Schaden, nicht erst beim Totalschaden. Mehr dazu
- Unterversicherungsverzicht
- Zusage des Versicherers, den Einwand der Unterversicherung nicht zu erheben. Sie hängt typischerweise daran, dass die vereinbarte Bemessungsgrundlage stimmt, im Hausrat also die Wohnfläche. Eine Meldung nach Umbauten ersetzt sie nicht. Mehr dazu
V
- Vergleichswertverfahren
- Bewertungsverfahren anhand der Preise vergleichbarer Objekte in Lage, Zustand und Größe. Üblich bei Eigentumswohnungen und häufig auch bei Einfamilienhäusern. Mehr dazu
- Verkehrssicherungspflicht
- Die Pflicht des Eigentümers, dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück niemand gefährdet wird. Dazu zählen Streu- und Räumpflicht, Baumkontrolle, gesicherte Geländer und funktionierende Beleuchtung. Eine Übertragung auf Mieter lässt die Überwachungspflicht bestehen. Mehr dazu
- Verkehrswert
- Der am Markt erzielbare Preis einer Immobilie. Er ist die Ausgangsgröße für den Beleihungswert, aber nicht identisch mit ihm. Mehr dazu
- Vollkasko
- Kfz-Deckung, die die Teilkasko umfasst und zusätzlich selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug sowie Vandalismus abdeckt. Mehr dazu
W
- Wartezeit
- Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem noch kein Versicherungsschutz besteht. Im Rechtsschutz typischerweise drei Monate für viele Bereiche; Verkehrsrechtsschutz ist häufig ohne Wartezeit. Mehr dazu
- Wert 1914
- Ein Rechenwert in Mark des Jahres 1914, der über einen Baupreisindex in den aktuellen Neubauwert umgerechnet wird. Grundlage der gleitenden Neuwertversicherung bei Gebäuden. Mehr dazu
- Wertsache
- Im Hausrat eine eigene Kategorie mit gesonderten Entschädigungsgrenzen — typischerweise Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, hochwertige Uhren, Sammlungen, Pelze, Kunst und Antiquitäten. Was konkret dazu zählt, steht im Bedingungswerk. Mehr dazu
Z
- Zeitwert
- Der Wert einer Sache unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung, im Gegensatz zum Neuwert. Bei manchen Positionen und in bestimmten Konstellationen wird nur der Zeitwert ersetzt. Mehr dazu
- Zinsbindung
- Der Zeitraum, für den der Sollzins vertraglich festgeschrieben ist. Danach steht die Anschlussfinanzierung zur Restschuld an, zu dann geltenden Konditionen. Ein Stresstest mit einem Prozentpunkt mehr Zins macht das Risiko sichtbar. Mehr dazu