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Selbstständige und besondere Einkommenslagen

Bei Angestellten prüft die Bank ein Einkommen. Bei Selbstständigen prüft sie eine Entwicklung. Das verändert nicht die Faustformeln, aber den Nachweisaufwand und den Zeitraum, über den Stabilität sichtbar sein muss.

Zwei Jahre sind das Minimum, drei sind das Ziel

Verlangt werden mindestens zwei, besser drei abgeschlossene Geschäftsjahre — und zwar mit erkennbar positiver Entwicklung. Ein einzelnes starkes Jahr nach zwei schwachen hilft wenig; ein ruhiger Aufwärtstrend über drei Jahre wiegt mehr als ein Ausreißer nach oben.

Welches Niveau als tragfähig gilt

Als grober Mindestüberschuss für Alleinstehende gelten etwa 36.000 bis 50.000 € jährlich. Der Maßstab dahinter ist einfach: Das Einkommensniveau soll mit dem eines finanzierbaren Angestellten vergleichbar sein. Gerechnet wird dabei nicht mit dem Umsatz, sondern mit dem, was nach Steuern und Betriebsausgaben tatsächlich übrig bleibt.

Steuerliche Unterlagen müssen sauber sein

Jahresabschlüsse, BWA mit Summen- und Saldenliste und Einkommensteuerbescheide müssen zusammenpassen. Auffällige Abweichungen zwischen BWA und Abschluss, unklare Privatentnahmen oder rückständige Erklärungen kosten mehr Zeit als jede Nachverhandlung — sie stellen die Datengrundlage selbst infrage.

Probezeit, Befristung, Branche

  • Probezeit ist kein generelles Ausschlusskriterium. Es zählt das Gesamtbild aus Qualifikation, Einkommensniveau und Branche.
  • Befristete Verträge sind unproblematischer, wenn die Befristung branchenüblich ist. Bei Assistenzärzten ist das deutlich leichter darstellbar als in Tätigkeiten ohne üblichen Befristungsgrund.
  • Geschäftsführer und Vorstände — hier sprechen Einkommensniveau und Qualifikation meist für eine gute Anschlussvermittelbarkeit, was das Risiko relativiert.
  • Gastronomie gilt bei Selbstständigen als besonders schwierig, weil Einnahmen und Cashbestände häufig nicht plausibel korrelieren und die Prüfung dadurch aufwendig wird.

Schufa nur mit schriftlicher Zustimmung

Eine Bank darf die Schufa erst nach schriftlicher Zustimmung abrufen. Das ist kein Formalismus, sondern der Punkt, an dem aus einem Gespräch ein dokumentierter Vorgang wird — und der Zeitpunkt, den man selbst bestimmt.

Passend dazu im Rechner: Modul 1 rechnet mit dem Haushaltsnetto. Bei Selbstständigen ist dafür der durchschnittliche monatliche Überschuss nach Steuern die passende Bezugsgröße. Zum Rechner