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Privathaftpflicht

Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet dafür nach § 823 BGB — der Höhe nach unbegrenzt, mit dem gesamten Vermögen und im Ernstfall auch mit künftigem Einkommen. Deshalb ist dies die Versicherung mit dem größten Hebel im Verhältnis zu allem anderen.

Alle Zahlen auf dieser Seite sind typische Größenordnungen aus verbreiteten Bedingungswerken, keine Regel. Bedingungswerke unterscheiden sich erheblich — maßgeblich ist immer der eigene Vertrag.

Warum die Deckungssumme die wichtigste Kennzahl ist

Bei Personenschäden entstehen die großen Summen: Behandlungskosten, Rehabilitation, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, im schwersten Fall eine lebenslange Rente. Ein einzelner Fall kann Millionenbeträge erreichen.

In Verbraucherhinweisen wird deshalb regelmäßig eine Deckungssumme von mindestens 10 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden genannt, häufig deutlich darüber. „Pauschal" bedeutet, dass die Summe nicht nach Schadenart aufgeteilt ist — sinnvoll, weil vorher nicht feststeht, welche Art von Schaden eintritt.

Die Bausteine, an denen es im Schadenfall hängt

Bausteine und warum sie zählen
BausteinWarum er zählt
Forderungsausfalldeckung Greift umgekehrt: wenn dir jemand einen Schaden zufügt, der selbst keine Haftpflicht hat und nicht zahlen kann. Häufig ist ein gerichtlicher Titel Voraussetzung — im Vertrag prüfen.
Deliktunfähige Personen Kinder unter sieben Jahren sind nach § 828 BGB deliktunfähig, im Straßenverkehr bis zehn Jahre. Sie haften nicht, die Eltern nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Ohne diesen Baustein bekommt der geschädigte Nachbar nichts — was die Nachbarschaft mehr kostet als der Schaden.
Gefälligkeitsschäden Der Schaden beim Helfen aus Nettigkeit, etwa beim Umzug. In vielen Tarifen nicht enthalten, weil rechtlich häufig keine Haftung besteht.
Mietsachschäden Schäden an Gemietetem, etwa Parkett oder Einbauküche in der Mietwohnung. Im Standardschutz oft ausgeschlossen.
Schlüsselverlust Nicht der Schlüssel ist teuer, sondern der Austausch einer ganzen Schließanlage.
Grobe Fahrlässigkeit Der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit entscheidet in genau den Fällen, in denen man den Fehler selbst am dümmsten findet.

Was typischerweise nicht abgedeckt ist

  • Vorsatz
  • eigene Schäden am eigenen Eigentum
  • Schäden zwischen mitversicherten Personen im gleichen Haushalt
  • beruflich oder gewerblich verursachte Schäden — dafür braucht es eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht
  • Schäden mit Kraftfahrzeugen, die über die Kfz-Haftpflicht laufen
  • vertraglich übernommene Haftung über das gesetzliche Maß hinaus
  • bestimmte Tiere, etwa Hunde und Pferde, die eine eigene Tierhalterhaftpflicht brauchen und in mehreren Bundesländern für Hunde vorgeschrieben sind

Wer mitversichert ist, und wie lange

Im Familientarif sind Partner und Kinder typischerweise eingeschlossen. Die Mitversicherung von Kindern endet in der Regel mit dem Ende der Erstausbildung, spätestens mit dem Eintritt ins Berufsleben — häufig auch mit dem Auszug oder einer Heirat. In Single- und Paartarifen sind Kinder nicht enthalten.

Der Übergang beim Berufseinstieg des Kindes ist eine typische Lücke, die niemandem auffällt, bis etwas passiert.

Praktischer Rat: Ältere Verträge haben oft niedrige Beiträge und schwache Bedingungen, weil Bausteine wie Forderungsausfall, deliktunfähige Kinder oder Gefälligkeitsschäden damals nicht üblich waren. Ein Blick in die Bedingungen alle paar Jahre lohnt sich, auch ohne konkreten Anlass. Und bei einem Wechsel gilt: erst die neue Deckung bestätigt haben, dann die alte beenden — eine Lücke von wenigen Tagen ist vermeidbar und im Zweifel teuer.

Passend dazu im Rechner: Die Rechner betreffen die Finanzierung. Zur Haftpflicht gibt es bewusst keinen Rechner, weil die maßgeblichen Größen aus dem eigenen Bedingungswerk kommen. Zum Rechner