Wohngebäude
Die Wohngebäudeversicherung ist die Police, die eine Bank sehen will, weil sie die Sicherheit schützt. Für den Eigentümer ist sie vor allem eines: ein Vertrag, dessen Wirkung von Details abhängt, die beim Abschluss niemand liest. Diese Seite ordnet die Mechanik ein.
Alle Zahlen auf dieser Seite sind typische Größenordnungen aus verbreiteten Bedingungswerken, keine Regel. Bedingungswerke unterscheiden sich erheblich — maßgeblich ist immer der eigene Vertrag.
Die Grunddeckung
Typischerweise umfasst eine Wohngebäudeversicherung vier Gefahrengruppen:
- Feuer — Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen
- Leitungswasser — bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Rohren und angeschlossenen Einrichtungen
- Sturm und Hagel — Sturm typischerweise ab Windstärke 8
- je Vertrag weitere Gefahren, etwa Überspannung durch Blitz
Elementargefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch und Schneedruck sind in der Grunddeckung typischerweise nicht enthalten. Sie sind ein eigener Baustein — siehe Elementarschäden.
Der Leitungswasserbaustein ist der wichtigste Punkt
Leitungswasser ist die häufigste Schadenursache in der Wohngebäudeversicherung, und gerade hier unterscheiden sich Bedingungswerke am stärksten. Entscheidend ist, welche Rohre als versichert gelten.
Viele Verträge decken Zuleitungsrohre umfassend ab, behandeln Ableitungsrohre aber gesondert — häufig getrennt nach Rohren innerhalb des Gebäudes, Rohren auf dem Grundstück außerhalb des Gebäudes und Rohren jenseits der Grundstücksgrenze. Ein Schaden an einem Abwasserrohr im Garten kann damit vollständig gedeckt, teilweise gedeckt oder gar nicht gedeckt sein.
Fünf Fragen an den eigenen Vertrag
- Sind Ableitungsrohre eingeschlossen?
- Gilt der Einschluss auch außerhalb des Gebäudes?
- Gibt es eine Begrenzung auf das eigene Grundstück?
- Sind Rohrbruch und Frostschäden erfasst?
- Ist der Nässeschaden durch defekte Rohre getrennt vom Rohrbruch selbst geregelt?
Diese fünf Punkte stehen im Bedingungswerk, meist unter „versicherte Sachen" und „Leitungswasser". Sie dort nachzuschlagen, dauert zehn Minuten.
Wert 1914 und gleitende Neuwertversicherung
Die Versicherungssumme wird bei Gebäuden häufig nicht in heutigen Euro angegeben, sondern als Wert 1914 in Mark — ein reiner Rechenwert, der über einen jährlich angepassten Baupreisindex in den aktuellen Neubauwert umgerechnet wird. Der Sinn dahinter ist die gleitende Neuwertversicherung: Die Entschädigung folgt automatisch der Baukostenentwicklung, ohne dass die Summe jedes Jahr neu verhandelt werden muss. Der Beitrag folgt dieser Anpassung mit.
Wohnfläche und Ausbauzustand
Bei summenlosen Tarifen ist die Wohnfläche die zentrale Bemessungsgröße. Wird sie zu niedrig angegeben, entsteht eine Lücke, die im Schadenfall zu einer anteiligen Kürzung führen kann. Klassische Fehlerquellen sind der ausgebaute Keller und das ausgebaute Dachgeschoss, die bei der ursprünglichen Angabe oft fehlen.
Was zum Gebäude gehört — und was nicht
Fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile gehören typischerweise zum versicherten Gebäude. Außenanlagen, Nebengebäude, Garagen, Carports, Terrassenüberdachungen, Zäune und Pools sind dagegen häufig nur dann versichert, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind.
Kosten des Feuerwehreinsatzes und andere Nebenkosten
Wohngebäudeversicherungen übernehmen typischerweise nicht nur den Gebäudeschaden, sondern auch Folge- und Nebenkosten:
- Aufräum- und Abbruchkosten
- Kosten für Schadenabwendung und Schadenminderung
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit
- Mietausfall bei vermieteten Objekten
- in vielen Bedingungswerken auch Kosten eines Feuerwehreinsatzes, soweit sie in Rechnung gestellt werden
Ob und in welcher Höhe, unterscheidet sich je Vertrag.
Eigentumswohnung: eine Zehntelversicherung gibt es nicht
Bei einer Eigentumswohnung ist das Gebäude als Ganzes zu versichern. Ein einzelner Eigentümer kann nicht seinen Miteigentumsanteil separat versichern — es gibt keine Versicherung „eines Zehntels" eines Hauses. Die Wohngebäudeversicherung wird deshalb von der Wohnungseigentümergemeinschaft für das gesamte Objekt abgeschlossen, in der Praxis über die Hausverwaltung, und über die Betriebskosten auf die Eigentümer verteilt.
Wer eine Wohnung kauft, sollte sich die bestehende Gebäudepolice der Gemeinschaft ansehen — vor allem den Umfang der Leitungswasserdeckung und ob Elementarschäden eingeschlossen sind. Diese Entscheidung trifft die Gemeinschaft, nicht der einzelne Eigentümer. Was der einzelne Eigentümer selbst versichert, ist sein Hausrat und je nach Aufteilung das Sondereigentum, etwa Bodenbeläge und Innenausbau.
Verändertes Risiko: was gemeldet werden sollte
Versicherungssumme und Beitrag beruhen auf dem Zustand, der bei Vertragsschluss angegeben wurde. Wer daran etwas verändert und es nicht mitteilt, riskiert eine Deckungslücke — nicht weil der Versicherer nicht wollte, sondern weil die Sache nie Teil des Vertrags war.
| Bereich | Beispiele |
|---|---|
| Anbauten | Carport, Garage, Wintergarten, Anbau, Aufstockung, Terrassenüberdachung |
| Technik | Photovoltaik, Solarthermie, Batteriespeicher, Wärmepumpe, Kamin oder Ofen |
| Freizeit | Schwimmbad, Pool, Sauna, Whirlpool |
| Ausbau | Keller- oder Dachgeschossausbau, hochwertige Sanierung von Bad oder Küche |
| Außenanlagen | Zäune, Mauern, aufwendige Gartenanlagen |
| Nutzung | Vermietung eines bisher selbst genutzten Objekts, längerer Leerstand |
Praktischer Rat: Eine Änderung am Objekt und eine Meldung an den Versicherer gehören zusammen wie Rechnung und Buchung. Wer nach jeder größeren Maßnahme eine kurze schriftliche Mitteilung macht und die Bestätigung ablegt, hat im Schadenfall keine Diskussion.
Selbstbehalt und typische Ausschlüsse
Ein Selbstbehalt senkt den Beitrag und fällt je Schadenfall an. Typischerweise ausgeschlossen sind Vorsatz, Kriegsereignisse, Kernenergie, Erdbeben ohne Elementarbaustein sowie Schäden durch mangelnde Instandhaltung. Der letzte Punkt ist der praktisch relevanteste: ein seit Jahren undichtes Dach ist kein plötzliches Ereignis.
Passend dazu im Rechner: Der Wert des Gebäudes ist auch die Grundlage der Beleihung. Modul 3 zeigt, wie Verkehrswert und Bewertungsabschlag zusammenwirken. Zum Rechner