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Hausrat

Der Hausrat ist das, was beim Umzug mitgeht. Die Versicherung dafür ist auf den ersten Blick simpel und im Schadenfall überraschend detailliert — vor allem bei der Wohnfläche, beim Keller und bei allem, was sich außerhalb der Wohnung befindet.

Alle Zahlen auf dieser Seite sind typische Größenordnungen aus verbreiteten Bedingungswerken, keine Regel. Bedingungswerke unterscheiden sich erheblich — maßgeblich ist immer der eigene Vertrag.

Wohnfläche ist die zentrale Größe — und die häufigste Fehlerquelle

Die Versicherungssumme wird in der Regel über die Wohnfläche bemessen, typischerweise mit einem Pauschalbetrag pro Quadratmeter. Wer die Fläche zu niedrig angibt, ist unterversichert — auch dann, wenn er selbst nie eine Summe genannt hat.

Die häufigsten Fehler bei der Flächenangabe

  • ausgebauter Keller mit Hobbyraum, Büro oder Gästezimmer wird nicht mitgezählt
  • ausgebautes Dachgeschoss wird vergessen oder falsch angesetzt
  • Wintergarten und Anbau fehlen
  • beheizte Hobbyräume gelten typischerweise als Wohnfläche, unbeheizte Nutzräume in der Regel nicht
  • Balkone und Terrassen werden je nach Regelwerk anteilig oder gar nicht gezählt
  • das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung wird übersehen

Wer seine eigene Angabe prüfen will, geht die Räume einmal durch und vergleicht das Ergebnis mit der Zahl im Vertrag. Welche Flächen konkret zählen, steht im Bedingungswerk.

Was der Hausrat nicht ist

Zum Hausrat gehört, was beim Umzug mitgeht. Fest mit dem Gebäude verbundene Teile gehören zum Gebäude. Die Abgrenzung ist im Schadenfall entscheidend und bei Einbauküchen, Bodenbelägen, Markisen und Einbauschränken je nach Bedingungswerk und Eigentumsverhältnis unterschiedlich geregelt. Bei Mietwohnungen kommt hinzu, wer die Sache eingebracht hat.

Unterversicherungsverzicht

Wird die Versicherungssumme nach dem vereinbarten Quadratmeterwert gebildet, verzichten viele Verträge auf den Einwand der Unterversicherung. Der Verzicht wirkt aber nur, solange die zugrunde liegende Fläche stimmt. Mehr dazu unter Unterversicherung.

Kellerräume und Gemeinschaftsflächen

Was in einem Kellerraum steht, ist typischerweise mitversichert, oft aber mit besonderen Regeln: Gegenstände auf dem Boden können bei Überschwemmung oder Rückstau anders behandelt werden als hochgelagerte, und Wertsachen im Keller sind vielfach ausgeschlossen. Bei Gemeinschaftsräumen wie Waschküche, Fahrradkeller oder Trockenraum gelten häufig eigene Grenzen. Ein Fahrrad im nicht abgeschlossenen Gemeinschaftskeller ist ein klassischer Streitfall.

Fahrräder, Wertsachen, Bargeld

Für diese Gruppen gelten typischerweise eigene Entschädigungsgrenzen, deutlich unterhalb der Versicherungssumme. Fahrräder sind häufig nur bis zu einem Prozentsatz der Summe und oft nur bei Einbruchdiebstahl aus abgeschlossenen Räumen erfasst; Diebstahl des abgestellten Rades im Freien ist vielfach ein eigener Baustein mit Nachtzeitklausel. Zu Wertsachen und Bargeld gibt es eine eigene Seite: Wertsachen.

Außenversicherung: Hausrat, der nicht zu Hause ist

Die Außenversicherung deckt Hausrat, der sich zeitweise außerhalb der Wohnung befindet — die Reisetasche im Hotel, der Koffer im Urlaub, das Notebook auf der Dienstreise, Umzugsgut während des Umzugs.

Was dabei typischerweise zu beachten ist

  • sie gilt meist zeitlich begrenzt, häufig für einige Monate
  • sie ist der Höhe nach begrenzt, oft als Prozentsatz der Versicherungssumme
  • sie greift regelmäßig nur bei versicherten Gefahren, also etwa bei Einbruchdiebstahl
  • für Wertsachen gelten unterwegs schärfere Grenzen als zu Hause
  • Diebstahl aus Fahrzeugen ist häufig eingeschränkt oder ausgeschlossen
  • einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren ist in vielen Verträgen nicht gedeckt

Verlieren ist kein Versicherungsfall. Eine im Urlaub verlorene Tasche ist etwas anderes als eine gestohlene. Verlieren ist in der Regel kein versichertes Ereignis. Dieser Unterschied ist der häufigste Grund für Ablehnungen in diesem Bereich.

Grobe Fahrlässigkeit

Die gekippte Terrassentür, der eingeschaltete Herd, der Schlüssel unter der Matte: Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung nach dem Grad des Verschuldens kürzen. Viele Verträge verzichten ganz oder bis zu einer bestimmten Grenze auf diese Kürzung. Ob und bis zu welcher Höhe, steht im eigenen Vertrag.

Umzug und Flächenänderung

Bei einem Umzug besteht typischerweise für eine Übergangszeit Schutz in beiden Wohnungen. Danach gilt die neue Wohnung — mit ihrer Fläche. Wer größer zieht und die Fläche nicht meldet, hat ab dem Tag des Einzugs eine Lücke.

Für die eigene Ablage: Wertsachenliste, Fotos und Belege gehören an einen Ort außerhalb der Wohnung — Cloud, externer Datenträger woanders oder bei einer Vertrauensperson. Eine Liste, die mit der Wohnung verbrennt, hilft nicht.

Passend dazu im Rechner: Der Rechner behandelt die Finanzierungsseite. Für den Hausrat gibt es bewusst keinen Rechner, weil jede sinnvolle Zahl aus dem eigenen Bedingungswerk kommt. Zum Rechner