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Unterversicherung

Unterversicherung ist kein Fehler beim Abschluss, sondern meistens das Ergebnis von Jahren: Es wird ausgebaut, angebaut, saniert — und der Vertrag bleibt, wie er war. Der Effekt zeigt sich erst im Schadenfall, und dann bei jedem Schaden, nicht nur beim Totalschaden.

Alle Zahlen auf dieser Seite sind typische Größenordnungen aus verbreiteten Bedingungswerken, keine Regel. Bedingungswerke unterscheiden sich erheblich — maßgeblich ist immer der eigene Vertrag.

Wie die Kürzung rechnerisch funktioniert

Ist der tatsächliche Wert höher als die Versicherungssumme, wird die Entschädigung im Verhältnis gekürzt. Die Rechnung dahinter ist einfach:

Rechenbeispiel, Annahmen klar gekennzeichnet

  • tatsächlicher Wert: 100.000 €
  • Versicherungssumme: 60.000 €
  • Schaden: 20.000 €

Entschädigung = Schaden × Versicherungssumme / Wert = 20.000 € × 60.000 / 100.000 = 12.000 €

Es fehlen also 8.000 € — bei einem Schaden, der weit unterhalb der Versicherungssumme liegt. Das ist der Punkt, den die meisten nicht erwarten.

Warum sie unbemerkt bleibt

Der Beitrag wird weiter abgebucht, die Police liegt im Ordner, und nichts weist auf eine Lücke hin. Erst die Schadenmeldung führt zu einer Wertermittlung — und die vergleicht den heutigen Wert mit der Summe im Vertrag, nicht mit der Situation bei Abschluss.

Häufige Auslöser

  • nachträglicher Kellerausbau
  • Dachgeschossausbau
  • Anbau oder Wintergarten
  • Pool oder Sauna
  • hochwertige Sanierung von Bad und Küche
  • Photovoltaikanlage

Im Hausrat kommt der schleichende Weg hinzu: über zehn Jahre wächst der Bestand, ohne dass ein einzelner Kauf auffällt.

Was der Unterversicherungsverzicht leistet — und was nicht

Beim Unterversicherungsverzicht sagt der Versicherer zu, den Einwand der Unterversicherung nicht zu erheben. Die Zusage hängt aber typischerweise an einer Bedingung: dass die vereinbarte Bemessungsgrundlage stimmt, im Hausrat also die Wohnfläche, beim Gebäude die zugrunde gelegten Angaben.

Der Verzicht schützt damit vor einer Wertsteigerung im Zeitablauf. Er schützt nicht davor, dass die Fläche von Anfang an falsch angegeben war oder sich durch einen Ausbau verändert hat. Er ersetzt auch keine Meldung nach Umbauten.

Die einzige verlässliche Absicherung ist die Meldung an den Versicherer nach jeder wertsteigernden Maßnahme, schriftlich und mit abgelegter Bestätigung. Alles andere ist Hoffnung.

Passend dazu im Rechner: Die Rechner auf dieser Seite betreffen die Finanzierung. Zur Unterversicherung gehört bewusst kein Rechner, weil die maßgeblichen Werte aus dem eigenen Vertrag kommen. Zum Rechner