Rechtsschutz
Rechtsschutz ist modular. Ob im Ernstfall gezahlt wird, entscheidet nicht der Vertrag als Ganzes, sondern welcher Baustein enthalten ist — und ob der Fall zeitlich überhaupt in den Vertrag fällt.
Alle Zahlen auf dieser Seite sind typische Größenordnungen aus verbreiteten Bedingungswerken, keine Regel. Bedingungswerke unterscheiden sich erheblich — maßgeblich ist immer der eigene Vertrag.
Die vier Bausteine
| Baustein | Deckt typischerweise |
|---|---|
| Privatrechtsschutz | Streitigkeiten im privaten Bereich, Kaufvertrag, Nachbarschaft, Sozialrecht, Steuerrecht vor Gerichten |
| Berufsrechtsschutz | Arbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutz, Abmahnungen, Zeugnisstreit |
| Verkehrsrechtsschutz | Verkehrsunfälle, Bußgeld- und Strafverfahren im Verkehr, Streit mit Werkstatt oder Kfz-Versicherer. Gilt je nach Tarif für alle Fahrzeuge des Haushalts oder nur für bestimmte |
| Mietrechtsschutz | Streit über Mietvertrag, Nebenkosten, Kündigung, Mieterhöhung. Für Vermieter ist gesondert zu prüfen, ob das Vermieterrisiko eingeschlossen ist — Mietrechtsschutz für selbst genutzten Wohnraum deckt es typischerweise nicht |
Die Punkte, die im Schadenfall entscheiden
Wartezeit
Für viele Bereiche gilt eine Wartezeit von typischerweise drei Monaten. Wer den Vertrag schließt, weil der Streit schon läuft, ist zu spät. Verkehrsrechtsschutz ist häufig ohne Wartezeit.
Vorvertraglichkeit
Entscheidend ist, wann der Rechtsverstoß eingetreten ist, nicht wann der Streit ausbricht. Ein Sachverhalt aus der Zeit vor Vertragsbeginn ist regelmäßig nicht gedeckt, selbst wenn die Auseinandersetzung erst später beginnt.
Deckungszusage
Vor Beauftragung eines Anwalts sollte die Deckungszusage eingeholt werden. Wer erst handelt und dann fragt, trägt das Risiko.
Selbstbeteiligung
Sie senkt den Beitrag und fällt je Fall an. Manche Tarife reduzieren sie bei schadenfreien Jahren.
Freie Anwaltswahl
Im gerichtlichen Verfahren ist sie gesetzlich vorgesehen. Bei außergerichtlicher Beratung kann der Versicherer auf eigene Strukturen verweisen.
Was typischerweise nicht abgedeckt ist
Baurechtsstreitigkeiten rund um Neubau und Umbau am eigenen Objekt sind ein klassischer Ausschluss — für Bauherren der wichtigste Punkt dieser Seite, weil hier die höchsten Streitwerte entstehen. Ebenso häufig ausgeschlossen:
- Kapitalanlagestreitigkeiten
- Familien- und Erbrecht in vollem Umfang, wobei viele Tarife dafür eine Beratungsleistung ohne Prozesskostendeckung vorsehen
- vorsätzliche Straftaten; bei fahrlässigen Delikten hängt es vom Tarif ab
Serviceleistungen, die oft übersehen werden
Viele Tarife enthalten eine telefonische Erstberatung durch Rechtsanwälte, auch ohne konkreten Rechtsschutzfall und häufig ohne Anrechnung auf die Selbstbeteiligung. Manche Tarife übernehmen zudem Kosten notariell beglaubigter Vollmachten, etwa für Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung, sowie Mediationsverfahren. Diese Leistungen kosten nichts extra und werden von den meisten Versicherten nie genutzt, weil sie nichts davon wissen.
Passend dazu im Rechner: Die Rechner betreffen die Finanzierung. Zum Rechtsschutz gibt es bewusst keinen Rechner. Zum Rechner